Falsche Angaben im ESTA-Antrag: Was kann man nachträglich ändern?

Wir werden oft gefragt, ob man bereits gemachte Angaben nachträglich ändern kann oder ob in diesem Fall immer ein neuer Antrag gestellt werden muss. Wir erklären Ihnen, was man ändern kann, wann man einen neuen ESTA-Antrag ausfüllen sollte und was man auf keinen Fall tun sollte.
Oft wird der ESTA-Antrag in großer Eile ausgefüllt, da das Abflugdatum schon sehr nahe ist und man nicht daran dachte, rechtzeitig ESTA zu beantragen. Wir werden in diesem Fall auch oft gefragt, ob man mit minimal falschen Angaben einfach trotzdem reisen sollte, da man dies ja erklären könnte. Deswegen wollen wir hier gleich grundsätzlich klarstellen: Wenn Angaben zur Person oder zum Reisepass fehlerhaft sind, sollte man auf keinen Fall trotzdem versuchen einzureisen. Die Fluggesellschaften gleichen die Passdaten mit den vorliegenen ESTA-Bewilligungen ab und bei einem Fehler im ESTA-Antrag kann dieser nicht Ihnen zugeordnet werden. Für die Fluggesellschaft sieht es dann so aus als ob man keine gültige ESTA-Bewilligung vorweisen kann und man kann seinen Flug erst gar nicht antreten. Zwar kann man versuchen am Flughafen in einem Internetcafe schnell noch einen ESTA-Antrag abzusenden aber wenn man dann länger auf die Bestätigung warten muss, kann es sein, dass man nicht fliegen kann.
Was kann man ändern?
Leider lassen sich später nur die Angaben ändern, die man freiwillig im ESTA-Antrag machen kann. Das beinhaltet die Flugdaten, die Zieladresse und die Kontaktangaben wie E-Mail etc. Da diese Daten wie gesagt freiwillig sind, sind sie für einen gültigen ESTA-Antrag eigentlich unwichtig. Die wirklich relevanten Daten sind die personenbezogenen Daten sowie die Angaben aus dem Reisepass (Passnummer, Gültigkeit etc.). Wenn diese fehlerhaft sind, hilft es nur noch einen zweiten ESTA-Antrag zu stellen.
Kann man einfach einen neuen Antrag stellen?
Oft werden wir gefragt, ob es überhaupt möglich ist, in solch kurzen Abständen einen weiteren ESTA-Antrag zu stellen. Hier sollte man sich keine Sorgen machen. Man kann theoretisch so viele Anträge stellen, wie man möchte und der zeitliche Abstand spielt dabei keine Rolle.
Was kann man tun, wenn man eine der Kontrollfragen falsch beantwortet hat?
Dies kommt zwar vergleichsweise selten vor, ist aber ein echtes Problem, wenn es passiert ist. Wer die Fragen zu Straffälligkeit und Krankheit etc. ausversehen mit "Ja" beantwortet, wird dadurch seinen ESTA-Antrag nicht bewilligt bekommen. Hier hilft auch ein erneutes Absenden des ESTA-Antrags nicht weiter und man sollte sofort den Weg über die Botschaft wählen. Hier finden Sie weitere Informationen, was Sie tun können, wenn Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde.
Bildquelle: Bundesministerium des Inneren
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